Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

Fenster schließen
 
  Aktuelle Analysen
   

Österreichs Glückspielgesetz EU-regelwidrig, MiJ, 9.9.2010

Zupan Agathe (ORF)
Erst gestern hat der Europäische Gerichtshof das deutsche
Glückspielmonopol aufgehoben, weil es mit EU-Recht nicht vereinbar
ist. Und heute haben die europäischen Höchstrichter auch die
österreichischen Rechtsvorschriften zum Glücksspielmonopol
gekippt, weil - so die obersten EU-Richter in Luxemburg -
Spielbankkonzessionen nur an österreichische Firmen vergeben
werden. Das ist keine EU-konforme Ausschreibungspraxis, mit der in
der Union geltenden Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
nicht vereinbar. Klingt kompliziert. Raimund Löw erklärt die Sache
mit einem Beispiel.
Löw Raimund (ORF)
Auslöser des Verfahrens war ein Fall in Oberösterreich. Der
deutsche Geschäftsmann Ernst Engelmann hatte gegen eine Geldstrafe
berufen, die ihm wegen des Betriebes illegaler Casinos in Linz und
Schärding aufgebrummt wurde. Daraufhin wandte sich das
Landesgericht Linz an den Europäischen Gerichtshof mit der Bitte
um Klärung, ob das österreichische Glücksspielgesetz überhaupt mit
EU-Recht im Einklang steht. Die Antwort der Richter ist ein
eindeutiges Nein. Dabei ist nicht das Monopol selbst der Stein des
Anstoßes, aber das heimische Gesetz sieht vor, dass
Spielbankkonzessionen nur an österreichische Firmen vergeben
werden. Eine klare Diskriminierung von Interessenten aus anderen
EU-Staaten, die mit Töchtern in Österreich vielleicht gerne
Geschäfte gemacht hätten. Das österreichische Argument, eine
solche Beschränkung sei zur Bekämpfung der Kriminalität
erforderlich, weisen die Richter zurück. Man könnte doch einfach
Konten überprüfen oder die Casinos von der Polizei kontrollieren
lassen, auch wenn es nicht-österreichische Eigentümer gibt. Die
Konzessionen für Spielcasinos werden vom Finanzministerium in Wien
vergeben. Die Inhaberin aller zwölf Konzessionen ist derzeit eine
einzige Gesellschaft, die Casino Austria, heißt es trocken im
Urteil. Diese Konzessionen wurden ohne vorherige öffentliche
Ausschreibung erteilt. Dass es da keine Transparenz gegeben hat
und keine europaweite Ausschreibung, ist Anlass der heftigsten
Schelte der Höchstrichter. Transparenz und faire Ausschreibungen
seien einfach zwingend erforderlich in der EU, damit sich
feststellen lässt, ob ein Vergabeverfahren auch wirklich
unparteiisch durchgeführt wurde. Der Widerspruch der
österreichischen Praxis zu der in der Europäischen Union geltenden
Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit sei eklatant.
Die Benachteiligung nicht-österreichischer Bewerber, allein
aufgrund der Staatsangehörigkeit ist nach dem Unionsrecht
verboten. Das staatliche Glücksspielmonopol selbst wird von den
Höchstrichtern nicht in Frage gestellt.


 

nach oben, Fenster schließen

 
  site by Adrian Rossmann