Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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AUA-Prüfungsverfahren durch EU-Kommission, AJ, 11.2.2009

In Brüssel hat heute die Europäische Kommission das formelle Prüfungsverfahren zum AUA-Verkauf an die Lufthansa eröffnet. Die Kommission meldet Zweifel an, dass der Verkauf in allen Aspekten mit Europäischem Recht im Einklang steht. AUA und ÖIAG betonen, dass es sich um einen normalen Vorgang handelt. Man geht nach wie vor davon aus, dass der Verkauf genehmigt wird.
Eine Vorentscheidung über den AUA-Verkauf ist die Aufnahme des formellen Prüfungsverfahrens nicht. Aber Österreich ist es bisher offensichtlich nicht gelungen, die Kommission davon zu überzeugen, dass beim AUA-Verkauf wirklich alles nach EU-Recht abgelaufen ist. Die Kommission bezweifelt, dass der minimale Preis von 370 000 Euro, den die Lufthansa zahlt, samt dem 500 Millionenzuschuss des Staates marktkonform sind. Ebenfalls hinterfragt man, ob das Verkaufsverfahren wirklich offen und transparent war. Jetzt beginnt ein mehrmonatiges Verfahren, in dem die Argumente Österreichs mit jenen der beschwerdeführenden Konkurrenten abgewogen werden. In Österreich gibt man sich zuversichtlich, dass letztlich alle Bedenken ausgeräumt werden können. Tatsächlich ist es eher selten, dass die Kommission einen solchen Deal völlig platzen lässt. Aber zusätzliche Auflagen gibt es immer wieder, um Wettbewerbverzerrungen zu vermeiden. Den schon genehmigen Notkredit von 200 Millionen Euro muss die AUA vor dem Sommer zurückzahlen.


 

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