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AUA-Prüfungsverfahren
durch EU-Kommission, AJ, 11.2.2009
In Brüssel hat heute
die Europäische Kommission das formelle Prüfungsverfahren zum
AUA-Verkauf an die Lufthansa eröffnet. Die Kommission meldet Zweifel
an, dass der Verkauf in allen Aspekten mit Europäischem Recht im
Einklang steht. AUA und ÖIAG betonen, dass es sich um einen normalen
Vorgang handelt. Man geht nach wie vor davon aus, dass der Verkauf genehmigt
wird.
Eine Vorentscheidung über den AUA-Verkauf ist die Aufnahme des formellen
Prüfungsverfahrens nicht. Aber Österreich ist es bisher offensichtlich
nicht gelungen, die Kommission davon zu überzeugen, dass beim AUA-Verkauf
wirklich alles nach EU-Recht abgelaufen ist. Die Kommission bezweifelt,
dass der minimale Preis von 370 000 Euro, den die Lufthansa zahlt, samt
dem 500 Millionenzuschuss des Staates marktkonform sind. Ebenfalls hinterfragt
man, ob das Verkaufsverfahren wirklich offen und transparent war. Jetzt
beginnt ein mehrmonatiges Verfahren, in dem die Argumente Österreichs
mit jenen der beschwerdeführenden Konkurrenten abgewogen werden.
In Österreich gibt man sich zuversichtlich, dass letztlich alle Bedenken
ausgeräumt werden können. Tatsächlich ist es eher selten,
dass die Kommission einen solchen Deal völlig platzen lässt.
Aber zusätzliche Auflagen gibt es immer wieder, um Wettbewerbverzerrungen
zu vermeiden. Den schon genehmigen Notkredit von 200 Millionen Euro muss
die AUA vor dem Sommer zurückzahlen.
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