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Bankgeheimnis gelockert -
EU erfreut, MoJ, 14.3.2009
In Brüssel zeigt man
sich erfreut. Innerhalb von wenigen Tagen sind europaweit so viele Barrieren
für den Kampf gegen Steuerhinterziehungen gefallen, wie zuvor in
vielen Jahren nicht. Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, die Schweiz,
ja sogar die Zwergstaaten Andorra und Monaco, Hongkong und Singapore wollen
jetzt besser mit internationalen Steuerfahndern zusammenarbeiten. Drohungen
und massiver politischer Druck haben in kürzester Zeit mehr bewirkt,
als viele Jahre geduldiger Verhandlungen.
Auf 50 bis 60 Milliarden Euro werden die Guthaben deutscher Staatsbürger
in Österreich geschätzt. 100te Milliarden zweifelhaften Ursprungs
liegen in der Schweiz. Dass die Banken wenig Fragen stellten, woher die
Gelder kommen, war Teil ihrer Geschäftgrundlage. Das Bankgeheimnis,
das Geschäfte mit betuchten Kunden aus aller Herren Länder angelockt
hat, wurde von der Politik zum Teil der nationalen Identität hochstilisiert.
Jetzt ist alles anders. Im Generalsekretariat der Organisation für
Entwicklung und Zusammenarbeit OECD in Paris sind fast im Stundentakt
die Briefe eingetroffen, in denen die verschiedenen Problemstaaten ihr
Bankgeheimnis neu definieren, umdefinieren, aber letztlich doch aufweichen.
Auch Österreich hat seinen Vorbehalt gegen Artikel 26 des Modellvertrages
der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit OECD für
Doppelbesteuerungsabkommen gestern in aller Form zurückgezogen. Damit
sinkt die Gefahr auf eine Liste der Staaten zu kommen, die als nicht kooperativ
gelten und möglicherweise mit Sanktionen rechnen müssen.
Aber noch ist die Affaire nicht beendet. Denn die OECD listet auch jene
Staaten auf, die bisher wenige oder gar keine Abkommen gegen Steuerbetrug
geschlossen haben. Diese Liste liegt dem ORF vor, Österreich und
Schweiz schneiden darauf schlechter ab, als Bermuda, die Bahamas oder
Liechtenstein.
Innerhalb EU gab es immer wieder sachliche Kritik am Bankgeheimnis, aber
mit EU-Recht waren die österreichischen Regeln vereinbar. Denn Wien
hat gemeinsam mit Luxemburg und Belgien eine Ausnahmeregel erwirkt, wonach
ausländische Kontoinhaber nicht den eigenen Steuerbehörden gemeldet
werden müssen. Dafür gilt eine besondere Quellensteuer am Sparbuch.
Aber diese Ausnahme für Österreich ist ausdrücklich an
die Situation in der Schweiz und anderen Steueroasen gekoppelt, die sich
jetzt ändern.
Finanzkommissar Kovacs wirbt für eine neue Richtlinie zur verbesserten
Amtshilfe bei Steuerdelikten innerhalb Europas. In Österreich waren
die Reaktionen bisher entschieden negativ. Man wird sehen, ob es dabei
bleibt.
Anders als bei den G 20 sitzt Österreich in der EU allerdings bei
allen Diskussionen über das Bankgeheimnis mit am Tisch und kann seine
Argumente vorbringen. Es herrscht das Einstimmigkeitsprinzip, das heißt
in der EU kann es ohne österreichische Zustimmung keine Entscheidungen
geben.
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