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EU und Bankgeheimnis, 13.3.2008
Ungewöhnlich ist, dass
sich ein EU-Kommissar so weit vorwagt, wie Steuerkommissar Laszlo Kovacs
mit seiner Äußerung, die Abschaffung des Bankgeheimnisses sei
letztlich eine Frage der Moral. Aber ähnliche Meinungen haben österreichische
Vertreter in der Vergangenheit immer wieder zu hören bekommen, zuletzt
im Zusammenhang mit dem deutschen Feldzug gegen Steuerhinterziehung rund
um die Schwarzkonten in Liechtenstein. In der EU und allgemein unter den
westlichen Industriestaaten gilt das Bankgeheimnis, so wie es in Österreich
praktiziert wird, nicht mehr als zeitgemäß.
Trotzdem peilt die EU-Kommission in der nächsten Zukunft keine Schritte
gegen die österreichischen Regeln an. Das bestätigt die Sprecherin
von Steuerkommissar Kovacs gegenüber dem ORF. Der Grund: die sogenannte
Zinsrichtlinie, die regelt, wie der Informationsaustausch zwischen Banken
und Steuerbehörden in der EU funktioniert, ist erst seit 3 Jahren
in Kraft. Österreich hat dort eine Sonderregelung, gemeinsam mit
Luxemburg und Belgien, die nur einstimmig abgeändert werden könnte.
Bevor man diese schwierige Aufgabe angehen will, müssen erst die
Lücken in der bestehenden Richtlinie beseitigt werden. Darunter fallen
zum Beispiel die Einkünfte aus Stiftungen oder Aktiensfonds, die
von der besagten EU-Richtlinie gar nicht betroffen sind.
Der politische Druck auf Österreich von den Mitgliedsstaaten wächst
auch unabhängig von Meinungsäußerungen aus der Kommission.
Dass beim EU-Gipfel unter dem Tagesordnungspunkt wirtschaftlichen Entwicklung
auch der Kampf gegen die Steuerhinterziehung angesprochen wird, besonders
von deutscher Seite, das gilt als wahrscheinlich.
Der belgische Finanzminister hat kürzlich angekündigt, dass
sein Land sich in Zukunft am europäischen Informationsaustausch beteiligen
will und auf sein Bankgeheimnis verpflichtet. Unter den 27 EU-Mitgliedstaaten
bestehen damit nur mehr Österreich und Luxemburg auf ihrer Sonderregel.
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