Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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EU und Bankgeheimnis, 13.3.2008

Ungewöhnlich ist, dass sich ein EU-Kommissar so weit vorwagt, wie Steuerkommissar Laszlo Kovacs mit seiner Äußerung, die Abschaffung des Bankgeheimnisses sei letztlich eine Frage der Moral. Aber ähnliche Meinungen haben österreichische Vertreter in der Vergangenheit immer wieder zu hören bekommen, zuletzt im Zusammenhang mit dem deutschen Feldzug gegen Steuerhinterziehung rund um die Schwarzkonten in Liechtenstein. In der EU und allgemein unter den westlichen Industriestaaten gilt das Bankgeheimnis, so wie es in Österreich praktiziert wird, nicht mehr als zeitgemäß.
Trotzdem peilt die EU-Kommission in der nächsten Zukunft keine Schritte gegen die österreichischen Regeln an. Das bestätigt die Sprecherin von Steuerkommissar Kovacs gegenüber dem ORF. Der Grund: die sogenannte Zinsrichtlinie, die regelt, wie der Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden in der EU funktioniert, ist erst seit 3 Jahren in Kraft. Österreich hat dort eine Sonderregelung, gemeinsam mit Luxemburg und Belgien, die nur einstimmig abgeändert werden könnte.
Bevor man diese schwierige Aufgabe angehen will, müssen erst die Lücken in der bestehenden Richtlinie beseitigt werden. Darunter fallen zum Beispiel die Einkünfte aus Stiftungen oder Aktiensfonds, die von der besagten EU-Richtlinie gar nicht betroffen sind.
Der politische Druck auf Österreich von den Mitgliedsstaaten wächst auch unabhängig von Meinungsäußerungen aus der Kommission. Dass beim EU-Gipfel unter dem Tagesordnungspunkt wirtschaftlichen Entwicklung auch der Kampf gegen die Steuerhinterziehung angesprochen wird, besonders von deutscher Seite, das gilt als wahrscheinlich.
Der belgische Finanzminister hat kürzlich angekündigt, dass sein Land sich in Zukunft am europäischen Informationsaustausch beteiligen will und auf sein Bankgeheimnis verpflichtet. Unter den 27 EU-Mitgliedstaaten bestehen damit nur mehr Österreich und Luxemburg auf ihrer Sonderregel.

 

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