Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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EU-Kommission zu "Lex MOL", MoJ, 9.10.2007

Nach der Verabschiedung des neuen Übernahmegesetzes in Ungarn gibt man sich in der EU-Kommission in Brüssel vorsichtig. Der zuständige Kommissar Charlie McCreevy hatte die Regierung in Budapest ja schon im Voraus vor einer Klage gewarnt. Jetzt will man sich einmal die endgültige Version des Gesetzes ansehen. Schließlich hatte der ungarische Ministerpräsident versprochen, man werde sich strikt an EU-Recht halten. Ob auch die Experten der Kommission zu diesem Schluss kommen, darf bezweifelt werden.
Schnellschussverfahren wird es trotzdem keines geben versichert ein Sprecher der Kommmission. Bis zu einer formellen Überprüfung kann es Wochen dauern. Sollte dann tatsächlich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eröffnet werden, ist mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren zu rechnen.
In der Praxis heißt das, unmittelbare Auswirkungen auf die Einkaufspläne der OMV wird ein EU-Verfahren nicht haben. Ob die OMV als klagende Partei nach einem jahrelangen Prozess noch an dem Geschäft interessiert wäre, kann niemand sagen.
In der EU-Kommission weiß man, dass ein Rechtsspruch nach einem langen Verfahren in dem sich rasch drehenden Wirtschaftsleben oft hinter der Wirklichkeit herhinkt. Aber die Kommission kann gegen Vertragsverletzungen nur mit den Instrumenten vorgehen, die ihr die Mitgliedsstaaten gegeben haben.
Theoretisch kennt das EU-Recht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, durch die ein nationales Gesetz schon sofort außer Kraft gesetzt wird, bevor noch ein Urteil gefällt ist: auf ein derart scharfes Mittel wird bei derartigen Verfahren aber normalerweise nicht zurückgegriffen.
Für Ungarn wäre die konkreteste Auswirkung eines Rechtsstreites mit der Kommission eine längere Phase der Rechtsunsicherheit. Das könnte Nachteile für den Finanzplatz Budapest haben, potentielle Investoren würden abgeschreckt.
Langfristig wäre es daher im ungarischen Interesse, wenn die Regierung sich die Einwände der Kommission zu Herzen nimmt, heisst es in Brüssel. Gesetze können schließlich auch novelliert werden. Mit der Übersetzung des umstrittenen Textes aus dem ungewohnten Ungarischen hat man in Brüssel auf jeden Fall bereits begonnen.


 

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