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Feinstauburteil EUGH, MiJ,
25.7.2008
Die Luftbelastung durch Feinstaub an den Hauptverkehrsadern großer
Städte gehört zu den akuten gesundheitlichen Problemen. Die
winzigen Partikel kommen von den Emissionen der Dieselmotoren in den Pkws
und den Lastwägen auf den Straßen Europas. Jetzt hat der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg, das Höchstgericht der EU, ein richtungweisendes
Urteil gefällt, dass die Rechte der Bürger gegenüber untätigen
Behörden stärkt.
Vergeblich haben deutsche Umweltorganisationen bisher versucht per Gerichtsbeschluss
die Behörden zu zwingen wirksam gegen die ständige Überschreitung
von Feinstaub-Grenzwerten in Ballungszentren vorzugehen. Mit der Musterklage
eines Bürgers in Bayern schafften sie schließlich den Weg durch
alle Instanzen bis zum Obersten Gericht der Europäischen Union in
Luxemburg. Schließlich gilt für alle Länder der EU seit
12 Jahren eine eigene Richtlinie für saubere Luft.
Und tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof entschieden,
dass auf der Grundlage des bestehenden EU-Rechts unmittelbar Betroffene
sehr wohl gerichtlich gegen die zuständigen Behörden vorgehen
können. Die Deutschen Umweltschützer, die die Klage betrieben
haben, jubeln und sprechen von einem europaweiten Durchbruch im Feinstaubstreit.
Dieses Urteil mache tausenden Bewohnern belasteter Hauptverkehrsadern
große Hoffnung, so die Deutsche Umwelthilfe. Jetzt werde es rechtlich
möglich in Eilverfahren von den Behörden wirksame Gegenmaßnahmen,
wie Fahrverbote gegen umweltschädliche Dieselfahrzeuge, zu erzwingen.
Konkret geklagt hat ein deutscher Aktivist der Grünen namens Dieter
Janecek, der an der stark befahrenen Landshuter Allee in München
wohnt. Die Feinstaub-Grenzwerte werden dort mehr als 35 Mal im Jahr überschritten.
Seine Musterklage, mit der er den Freistaat Bayern dazu verpflichten wollte
einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung zu erstellen, blieb aber im Dickicht
der deutschen Justiz stecken. Schließlich landete die Klage beim
Obersten Gericht der EU in Luxemburg.
Jetzt gebe es erstmals europaweit ein einklagbares Recht auf saubere Luft,
freuen sich die Umweltschützer. Das Urteil bezieht sich allerdings
nur auf kurzfristige Massnahmen, um die Gefahr der Überschreitung
der Grenzwerte zu reduzieren.
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