Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

Fenster schließen
 
  Aktuelle Analysen
   

Feinstauburteil EUGH, MiJ, 25.7.2008


Die Luftbelastung durch Feinstaub an den Hauptverkehrsadern großer Städte gehört zu den akuten gesundheitlichen Problemen. Die winzigen Partikel kommen von den Emissionen der Dieselmotoren in den Pkws und den Lastwägen auf den Straßen Europas. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, das Höchstgericht der EU, ein richtungweisendes Urteil gefällt, dass die Rechte der Bürger gegenüber untätigen Behörden stärkt.
Vergeblich haben deutsche Umweltorganisationen bisher versucht per Gerichtsbeschluss die Behörden zu zwingen wirksam gegen die ständige Überschreitung von Feinstaub-Grenzwerten in Ballungszentren vorzugehen. Mit der Musterklage eines Bürgers in Bayern schafften sie schließlich den Weg durch alle Instanzen bis zum Obersten Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Schließlich gilt für alle Länder der EU seit 12 Jahren eine eigene Richtlinie für saubere Luft.
Und tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auf der Grundlage des bestehenden EU-Rechts unmittelbar Betroffene sehr wohl gerichtlich gegen die zuständigen Behörden vorgehen können. Die Deutschen Umweltschützer, die die Klage betrieben haben, jubeln und sprechen von einem europaweiten Durchbruch im Feinstaubstreit. Dieses Urteil mache tausenden Bewohnern belasteter Hauptverkehrsadern große Hoffnung, so die Deutsche Umwelthilfe. Jetzt werde es rechtlich möglich in Eilverfahren von den Behörden wirksame Gegenmaßnahmen, wie Fahrverbote gegen umweltschädliche Dieselfahrzeuge, zu erzwingen.
Konkret geklagt hat ein deutscher Aktivist der Grünen namens Dieter Janecek, der an der stark befahrenen Landshuter Allee in München wohnt. Die Feinstaub-Grenzwerte werden dort mehr als 35 Mal im Jahr überschritten. Seine Musterklage, mit der er den Freistaat Bayern dazu verpflichten wollte einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung zu erstellen, blieb aber im Dickicht der deutschen Justiz stecken. Schließlich landete die Klage beim Obersten Gericht der EU in Luxemburg.
Jetzt gebe es erstmals europaweit ein einklagbares Recht auf saubere Luft, freuen sich die Umweltschützer. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf kurzfristige Massnahmen, um die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte zu reduzieren.


 

nach oben, Fenster schließen

 
  site by Adrian Rossmann