Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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Garantiediskussion in der EU, ZiB 1, 22.8.2009


Seit bald einem Jahr läuft in der EU eine Diskussion den Verbraucherschutz besser zu vereinheitlichen. Die Europäische Kommission möchte sogar völlig gleiche Regeln für alle 27 EU-Staaten. Bisher galten nur Mindestvorschriften bei der Gewährleistung, an die sich alle EU-Staaten halten müssen. Eine von mehreren Mitgliedsstaaten vorgeschlagene Verdoppelung der gesetzlichen Garantiefrist auf vier Jahre heizt die Diskussion an.
Für Europas Konsumenten ist es eine wichtige Errungenschaft: zwei Jahre Gewährleistung für alle Waren in der EU.
Einige Mitgliedstaaten wollen jetzt die Frist, innerhalb derer Produktionsfehler beanstanden werden können, verdoppeln.
Um versteckte Mängel geltend zu machen, seien zwei Jahre zu wenig.
Die Idee einer verpflichtenden vierjährigen Garantie ist umstritten.
Xavier Durieur von Eurocommerce meint:
Das Risiko wäre, dass jemand selbst bei diesem kleinen Kugelschreiber nach Jahren noch Mängel einklagen könnte, das würde teuer für die Wirtschaft. Marc Vandercammen, ein belgischer Konsumentenschützer, hat ebenfalls seine Zweifel:
Das Problem ist, nur in den ersten sechs Monaten nehmen Händler Waren anstandslos zurück, es ist dieser Zeitraum der ausgedehnt gehört. Danach liegt die Beweislast für Mängel sowieso beim Konsumenten.
Millionen kaufen inzwischen über das Internet, quer durch Europa.
Daher das Drängen nach gleichen Verbraucherrechten in der ganzen EU.
Beim Verbraucherschutz gelten in der EU Mindeststandards, viele Mitgliedsstaaten haben ihre eigenen darüber hinausgehenden Regeln.
Gemeinsam mit dem Europaparlament werden die Regierungen entscheiden müssen, ob es zu einer völligen Harmonisierung kommen soll und ob sich die Anhänger eines strengeren oder lockeren Konsumentenschutzes durchsetzen.

 

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