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Garantiediskussion in der
EU, ZiB 1, 22.8.2009
Seit bald einem Jahr läuft in der EU eine Diskussion den Verbraucherschutz
besser zu vereinheitlichen. Die Europäische Kommission möchte
sogar völlig gleiche Regeln für alle 27 EU-Staaten. Bisher galten
nur Mindestvorschriften bei der Gewährleistung, an die sich alle
EU-Staaten halten müssen. Eine von mehreren Mitgliedsstaaten vorgeschlagene
Verdoppelung der gesetzlichen Garantiefrist auf vier Jahre heizt die Diskussion
an.
Für Europas Konsumenten ist es eine wichtige Errungenschaft: zwei
Jahre Gewährleistung für alle Waren in der EU.
Einige Mitgliedstaaten wollen jetzt die Frist, innerhalb derer Produktionsfehler
beanstanden werden können, verdoppeln.
Um versteckte Mängel geltend zu machen, seien zwei Jahre zu wenig.
Die Idee einer verpflichtenden vierjährigen Garantie ist umstritten.
Xavier Durieur von Eurocommerce meint:
Das Risiko wäre, dass jemand selbst bei diesem kleinen Kugelschreiber
nach Jahren noch Mängel einklagen könnte, das würde teuer
für die Wirtschaft. Marc Vandercammen, ein belgischer Konsumentenschützer,
hat ebenfalls seine Zweifel:
Das Problem ist, nur in den ersten sechs Monaten nehmen Händler Waren
anstandslos zurück, es ist dieser Zeitraum der ausgedehnt gehört.
Danach liegt die Beweislast für Mängel sowieso beim Konsumenten.
Millionen kaufen inzwischen über das Internet, quer durch Europa.
Daher das Drängen nach gleichen Verbraucherrechten in der ganzen
EU.
Beim Verbraucherschutz gelten in der EU Mindeststandards, viele Mitgliedsstaaten
haben ihre eigenen darüber hinausgehenden Regeln.
Gemeinsam mit dem Europaparlament werden die Regierungen entscheiden müssen,
ob es zu einer völligen Harmonisierung kommen soll und ob sich die
Anhänger eines strengeren oder lockeren Konsumentenschutzes durchsetzen.
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