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Justizpläne in der EU,
MiJ, 21.4.2010
Gleiche Rechte und gleiche
Rechtssicherheit für alle 500
Millionen Bürger der Europäischen Union, egal in welchem
Mitgliedsland, das ist das große Ziel des neuen Aktionsplans der
Europäischen Kommission. Es ist ein Projekt, das Viviane Reding,
die rührige zuständige Kommissarin, mit dem europäischen
Binnenmarkt in der Wirtschaft vergleicht. Die Mitgliedsstaaten
sollen angehalten sein offizielle Dokumente gegenseitig
anzuerkennen, das klingt selbstverständlich ist aber noch lange
nicht der Fall. 500 000 Unfälle auf fremden Straßen produzieren
die Europäer jedes Jahr, die Opfer sollen es in Zukunft leichter
habe, zu ihrem Recht zu kommen. Auch der Wirtschaft verspricht die
Kommission Vorteile: ein Drittel der Firmen sind erfolglos, wenn
sie versuchen Schulden in einem anderen Mitgliedstaat
einzutreiben. In Zukunft soll auch eine Art grenzüberschreitender
Pfändung möglich werden. Damit die Justiz lernt über ihre
nationalen Grenzen hinauszuschauen, will die Kommission für
Richter ein europäisches Austauschprogramm einrichten, ähnlich
den
Erasmus-Stipendien für Studenten. Bei Millionen Ehepaaren kommen
die Partner inzwischen aus unterschiedlichen EU-Staaten, aber die
Hürden bei grenzüberschreitenden Hochzeiten sind nach wie vor
beträchtlich. Geht die Ehe schief, dann ist oft unklar, welche
Regeln bei der Scheidung gelten. Auch hier mahnt die Kommission
europäische Rechtssicherheit ein. Bereits ziemlich lange dauern
die Bemühungen zu einer Harmonisierung bei der Einwanderung und im
Asylbereich. Die Kommission will noch in diesem Jahr einen
Vorschlag machen, wie mit minderjährigen Asylwerbern umgegangen
wird. Fernziel ist ein einheitliches Asylsystem in Europa. Eine
engere Zusammenarbeit der Polizeibehörden soll helfen die
grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Und Eurojust,
eine
EU-Behörde, die strafrechtliche Untersuchungen koordiniert, soll
sich in Richtung europäische Anklagebehörde entwickeln. Nicht
vorgewagt hat sich die Kommission beim umstrittenen Thema der
Rechte gleichgeschlechtlicher Paare. Die gegenseitige Anerkennung
der Homo-Ehe oder ziviler Partnerschaften bleibt ferne
Zukunftsmusik. Insgesamt 170 Gesetzesvorhaben listet die
Europäische Kommission für die nächsten Jahre fünf
auf. Den
politischen Anstoß haben die Staats-und Regierungschefs schon im
vergangenen Jahr mit der Verabschiedung des sogenannten
Stockholmer Programms unter der damaligen schwedischen
Ratspräsidentschaft gegeben. Aber der europäische
Gesetzbildungsprozess ist langwierig und kompliziert. Jeder
Einzelvorschlag der Kommission, die ja das formale Initiativrecht
hat in der EU, muss sowohl von den Mitgliedsstaaten als auch vom
Europaparlament beschlossen werden. Bis 2014 will man das
ambitiöse Vorhaben umsetzen.
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