| |
|
Rechtsstreit um Klimt-Bilder
vor US-Hoechstgericht, Morgenjournal, 26.2.2004
Erstmals in der Geschichte des Obersten Gerichtshofes der USA wurde gestern
ein Fall verhandelt, die im Zusammenhang mit Enteignungen waehrend des
Holocaust steht. Angerufen hat das Hoechstgericht die Republik Oesterreich.
Bei dem Rechtsstreit geht es um sechs weltberuehmte Bilder von Gustav
Klimt, deren Herausgabe von der Erbin der urspruenglichen Besitzer gerfordert
wird.
Ueber eine Stunden lang hat das Hearing im ehrwuerdigen Saal des Hoechsgerichtes
in Washington DC gedauert. Maria Altmann, die 88jaehrige Erbin Adele Bloch
Bauers ist mit ihrer Familie aus Kalifornien gekommen, die oesterreichische
Botschafterin und Vertreter des Aussenministeriums sowie der Finanzprokuratur
in Wien sind zugegen. Es ist das allererste Mal, dass die Republik Oesterreich
das amerikanischen Hoechstgericht anruft. Und die Tatsache, dass es dabei
um von den Nationalsozialisten gestohlene Kunstgueter geht, hat auch in
der amerikanischen Oeffentlichkeit grosses Interesse hervorgerufen.
Aber in der gestrigen Befragung ging es nicht darum, ob die weltberuehmten
Klimt-Bilder tatsaechlich zu Recht in den Besitz der Republik gelangt
sind. Allein die Frage, ob amerikanische Gericht fuer einen solchen Fall
ueberhaupt zustaendig sind, ist zu klaeren. 20 Minuten lang beruft sich
der fuer die oesterreichische Regierung argumentierende Anwalt Scott Cooper
auf die auch im amerikanischen Gesetz verankerte sogenannte Staatenimmunitaet.
Sie macht es nur in wenigen Ausnahmefaellen moeglich fremde Staaten vor
amerikanischen Gerichten zu klagen. Auch das amerikanische Aussenministerium
schliesst sich dieser Haltung an. Der Stellvertretende Generalanwalt des
State Departments warnt vor schwerwiegenden aussenpolitischen Folgen,
wenn es moeglich wird dass andere Staaten vor amerikanischen Gerichten
geklagt werden.
Aber auch Randol Schoenberg, der Anwalt Maria Altmans und ein Enkel des
oesterreichischen Komponisten Arnold Schoenberg ist gut vorbereitet. Die
Enteignungen der Nazis waren voelkerrechtswidrig, sowohl aus damaliger
als auch aus heutiger Sicht. Und Oesterreich habe sich im Staatsvertrag
zur Rueckgabe geraubten Gutes verpflichtet. Ob das passiert sei oder nicht,
muesse auch vor amerikanischen Gerichten verhandelt werden koennen, sagt
Schoenberg.
Immer wieder werfen die Richter ihre Bemerkungen ein und stellen Fragen.
Besteht nicht die Gefahr, dass die Gerichte dann Aussenpolitik machen,
wirft der Vorsitzende Chief Justice William Renquist, ein. Und muessen
dann nicht auch die USA im Gegenzug damit rechnen von Gerichten in anderen
Staaten belangt zu werden, fragt sein Kollege Stephen Breyer?
Aber aus den Fragen der Richter lassen sich nur schwer Schluesse ziehen,
wie letztlich das Urteil aussehen wird.
Maria Altmann, die betagte einzige ueberlebende Erbin Adele Bloch Bauers,
macht nach der Verhandlung aus ihren zwiespaeltigen Gefuehlen kein Hehl.Zuerst
fand sie das Hearing sei ganz in ihrem Sinn gelaufen, aber dann war sie
wieder nicht mehr so sicher.
Optimistisch dagegen ihr Anwalt Randolph Schoenberg: Die Richter waren
sehr offen unseren Argumenten gegenueber sagt er, und sehr skeptisch gegenueber
der Aussagen Oesterreichs und auch des State Departments.
Scott Cooper, der fuer Oesterreich argumentiert, glaubt das die moeglichen
Folgewirkungen den groessten Eindruck gemacht haben: Es geht nicht nur
um Oestererich und den Zweiten Weltkrieg, sagt er, unsere Gerichte koennten
ploetzlich fuer Wiedergutmachung in der ganzen Welt zustaendig werden,
wenn Oesterreich hier verliert, das sei den Hoechstrichtern klar geworden.
Es ist das erste Mal, dass ein im Zusammenhang mit dem Holocaust stehendes
Entschaedigungsverfahren vor dem Supreme Court verhandelt wird. Die amerikanischen
Medien interessieren sich daher weniger fuer die komplizierte Frage der
Zustaendigkeit als dafuer dass es unbestritten um Kunstgueter im Besitz
der Republik Oesterreich geht, die einst einer juedischen Familie von
den Nazis geraubt worden sind.
nach oben,
Fenster schließen
|