Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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Rechtsstreit um Klimt-Bilder vor US-Hoechstgericht, Morgenjournal, 26.2.2004


Erstmals in der Geschichte des Obersten Gerichtshofes der USA wurde gestern ein Fall verhandelt, die im Zusammenhang mit Enteignungen waehrend des Holocaust steht. Angerufen hat das Hoechstgericht die Republik Oesterreich. Bei dem Rechtsstreit geht es um sechs weltberuehmte Bilder von Gustav Klimt, deren Herausgabe von der Erbin der urspruenglichen Besitzer gerfordert wird.
Ueber eine Stunden lang hat das Hearing im ehrwuerdigen Saal des Hoechsgerichtes in Washington DC gedauert. Maria Altmann, die 88jaehrige Erbin Adele Bloch Bauers ist mit ihrer Familie aus Kalifornien gekommen, die oesterreichische Botschafterin und Vertreter des Aussenministeriums sowie der Finanzprokuratur in Wien sind zugegen. Es ist das allererste Mal, dass die Republik Oesterreich das amerikanischen Hoechstgericht anruft. Und die Tatsache, dass es dabei um von den Nationalsozialisten gestohlene Kunstgueter geht, hat auch in der amerikanischen Oeffentlichkeit grosses Interesse hervorgerufen.
Aber in der gestrigen Befragung ging es nicht darum, ob die weltberuehmten Klimt-Bilder tatsaechlich zu Recht in den Besitz der Republik gelangt sind. Allein die Frage, ob amerikanische Gericht fuer einen solchen Fall ueberhaupt zustaendig sind, ist zu klaeren. 20 Minuten lang beruft sich der fuer die oesterreichische Regierung argumentierende Anwalt Scott Cooper auf die auch im amerikanischen Gesetz verankerte sogenannte Staatenimmunitaet. Sie macht es nur in wenigen Ausnahmefaellen moeglich fremde Staaten vor amerikanischen Gerichten zu klagen. Auch das amerikanische Aussenministerium schliesst sich dieser Haltung an. Der Stellvertretende Generalanwalt des State Departments warnt vor schwerwiegenden aussenpolitischen Folgen, wenn es moeglich wird dass andere Staaten vor amerikanischen Gerichten geklagt werden.
Aber auch Randol Schoenberg, der Anwalt Maria Altmans und ein Enkel des oesterreichischen Komponisten Arnold Schoenberg ist gut vorbereitet. Die Enteignungen der Nazis waren voelkerrechtswidrig, sowohl aus damaliger als auch aus heutiger Sicht. Und Oesterreich habe sich im Staatsvertrag zur Rueckgabe geraubten Gutes verpflichtet. Ob das passiert sei oder nicht, muesse auch vor amerikanischen Gerichten verhandelt werden koennen, sagt Schoenberg.
Immer wieder werfen die Richter ihre Bemerkungen ein und stellen Fragen. Besteht nicht die Gefahr, dass die Gerichte dann Aussenpolitik machen, wirft der Vorsitzende Chief Justice William Renquist, ein. Und muessen dann nicht auch die USA im Gegenzug damit rechnen von Gerichten in anderen Staaten belangt zu werden, fragt sein Kollege Stephen Breyer?
Aber aus den Fragen der Richter lassen sich nur schwer Schluesse ziehen, wie letztlich das Urteil aussehen wird.
Maria Altmann, die betagte einzige ueberlebende Erbin Adele Bloch Bauers, macht nach der Verhandlung aus ihren zwiespaeltigen Gefuehlen kein Hehl.Zuerst fand sie das Hearing sei ganz in ihrem Sinn gelaufen, aber dann war sie wieder nicht mehr so sicher.
Optimistisch dagegen ihr Anwalt Randolph Schoenberg: Die Richter waren sehr offen unseren Argumenten gegenueber sagt er, und sehr skeptisch gegenueber der Aussagen Oesterreichs und auch des State Departments.
Scott Cooper, der fuer Oesterreich argumentiert, glaubt das die moeglichen Folgewirkungen den groessten Eindruck gemacht haben: Es geht nicht nur um Oestererich und den Zweiten Weltkrieg, sagt er, unsere Gerichte koennten ploetzlich fuer Wiedergutmachung in der ganzen Welt zustaendig werden, wenn Oesterreich hier verliert, das sei den Hoechstrichtern klar geworden.
Es ist das erste Mal, dass ein im Zusammenhang mit dem Holocaust stehendes Entschaedigungsverfahren vor dem Supreme Court verhandelt wird. Die amerikanischen Medien interessieren sich daher weniger fuer die komplizierte Frage der Zustaendigkeit als dafuer dass es unbestritten um Kunstgueter im Besitz der Republik Oesterreich geht, die einst einer juedischen Familie von den Nazis geraubt worden sind.


 

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