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Liechtenstein im Visier der
EU, MoJ, 21.2.2008
Die Liechtensteiner Steuerhinterziehungsffaire hat jetzt auch auf EU-Ebene
eine Diskussion um Steueroasen und Schlupflöcher für Steuersünder
ausgelöst. Aber in der EU sind die Möglichkeiten beschränkt.
Unter anderem deshalb, weil die Union selbst uneins ist. Österreich
konnte zum Beispiel sein strenges Bankgeheimnis verteidigen und auch Steuer
schonende Stiftungen sind in der EU nicht unbekannt.
Bei ihrer nächsten Sitzung Anfang März wollen sich die europäischen
Finanzminister das erste Mal mit dem Steuerstreit zwischen Deutschland
und Liechtenstein beschäftigen. Vor allem in Deutschland wächst
der Druck, die EU sollte schärfer gegen Steueroasen in und um Europa
vorgehen.
Möglichkeiten dazu gäbe es.
Liechtenstein ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, über
zahlreiche Fäden aber trotzdem in das europäische Regelwerk
eingebunden. Bei Schengen, dem Abkommen über das grenzfreie Reisen,
will das Fürstentum schon dieses Jahr mit dabei sein, ebenso wie
die Schweiz. Einen entsprechenden Vertrag wollen die Innenminister der
EU nächste Woche unterzeichnen. Aber EU-Verträge müssen
von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Und in Deutschland ist
die Stimmung so aufgeheizt, dass Berlin den Schengenbeitritt Liechtensteins
verzögern könnte.
Sollte Vaduz nicht vorher einem eigenen Betrugsbekämpfungsabkommen
mit der EU zustimmen. Das hat Bundeskanzlerin Merkel gestern angedeutet.
Ein Problem der Europäischen Union mit Steueroasen außerhalb
der Union besteht darin, dass es auch im Inneren weitreichende Sonderregelungen
gibt. Als 2003 nach langwierigen Verhandlungen eine Zinsrichtlinie verabschiedet
wurde, die Steuerflucht erschweren soll, legten sich drei Kleinstaaten
quer: Belgien, Österreich und Luxemburg lehnten die sogenannte Informationspflicht
ab, die Banken zu verpflichtet, Daten über ausländische Kunden
an die Finanzämter der Heimatstaaten weiterzuleiten. Statt wird eine
schrittweise wachsende anonyme Quellensteuer auf Zinserträge eingehoben.
Für Steuerflüchtlinge seien das sowieso unattraktive Bedingungen,
argumentieren Belgier, Österreicher und Luxemburger. Auch die Schweiz
verteidigt mit Händen und Klauen ihr Bankgeheimnis, das von den meisten
westlichen Industriestaaten als nicht mehr zeitgemäß angesehen
wird.
Liechtenstein hat im Rahmen der Zinsrichtlinie der EU die gleiche Sonderregelung
wie Österreich akzeptiert und hebt ebenfalls eine anonyme Quellensteuer
ein.
Die Regel gilt allerdings nur für Privatpersonen. Fonds, Finanzunternehmen
und vor allem Stiftungen sind ausgenommen, sie stellen das allergrößte
Schlupfloch für Steuerhinterzieher dar. Über einen Anwalt kann
in Liechtenstein ein deutscher Anleger ohne viel Aufwand mit Familienmitgliedern
oder Freunden diese einträgliche Rechtsform wählen, die Millionen
Euro dem Zugriff des Fiskus entzieht. Auch in Österreich und anderen
EU-Staaten sind Stiftungen bei den Reichen und Superreichen beliebt.
In einem Bericht der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit
der westlichen Industriestaaten OECD wird Österreich wegen des schwierigen
Zugangs zu steuerrelevanten Informationen der Banken in einem Mund mit
Liechtenstein, der Schweiz, Panama und Singapur genannt. Die Globalisierungskritiker
der Organisation Attac, finden, dass auch das heimische Bankgeheimnis
primär Steuerhinterziehern und Kriminellen nützt. Die EU kann
erst glaubwürdig gegen Liechtenstein vorgehen, wenn auch die Schlupflöcher
im Inneren gestopft sind, argumentiert Attac. Die Regierung in Wien sieht
im Bankgeheimnis und den Steuerprivilegien von Stiftungen dagegen einen
Weg möglichst viel Kapital im Land zu halten oder ins Land zu bekommen.
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