Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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Moratorium für Uniquoten, MoJ, 28.11.2007

Formell handelt es sich um einen rein administrativen Vorgang, über den normalerweise ohne viel Aufsehen entschieden wird. Aber unter Tagesordnungspunkt fünf der heutigen Sitzung der Europäischen Kommission steht auch die Suspendierung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreichs Restriktionen beim Hochschulzugang. Insgesamt 1000 solcher Verfahren werden heute mit einem Schlag eingestellt, aufgenommen oder eben verschoben. Die Europäische Kommission bestätigt die bereits vor Wochen angekündigte Suspendierung des Verfahrens für fünf Jahre. Auch Belgien, das mit ähnlichen Problemen im Französisch sprechenden Landesteil konfrontiert ist wie Österreich bei deutschen Studenten, kann sich über eine fünfjährige Aussetzung freuen.
Die österreichischen Behörden verpflichten sich innerhalb dieses Zeitraumes eine umfassende statistische Untersuchung durchzuführen, durch die gezeigt werden soll, dass das österreichische Gesundheitssystem ohne einschränkende Quoten für Ausländer gefährdet wäre. Nur für einen solchen Fall wären die Uniquoten, mit ihrer klar diskriminierenden Auswirkung auf die Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten, mit europäischem Recht vereinbar.
Österreich ist ja vom Europäischen Gerichtshof rechtskräftig verurteilt worden. Eine Klage gegen den nun gefundenen Kompromiss, etwa von einem deutschen Studenten, der seine Rechte als EU-Bürger durch die österreichischen Uniquoten beeinträchtigt sieht, ist theoretisch weiter möglich. Aber zumindest die Kommission, die als Hüterin der Verträge über der Durchsetzung des EU-Rechts wacht, wird heute Österreich in aller Form versprechen, dass es von Brüssel aus vor Ablauf der Fünfjahresfrist keinen neuen Anlauf gegen die österreichischen Regeln geben wird. Eine völlig Einstellung des Verfahrens, falls die Österreicher ihre Argumentation schon vorher beweisen können, ist auch schon früher möglich.

 

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