Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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Ostermayer und Kommission zu ORF, AJ, 9.9.2009

Seit Anfang vergangenen Jahres prüft die Europäische Kommission
die Finanzierung des ORF. Denn nach EU-Recht dürfen
Rundfunkgebühren nur zur Erfüllung des sogenannten
öffentlich-rechtlichen Auftrages verwendet werden. Staatssekretär
Josef Ostermayer hat bei seinem Treffen in Brüssel heute eine
grundsätzliche Einigung mit der Kommission erreicht. Bis Ende
Oktober soll das Prüfungsverfahren abgeschlossen sein.
Einschränkungen gibt es nur für mögliche zukünftige kommerzielle
Tätigkeiten, wie etwa den Verkauf von Klingeltönen im Internet,
den es aber im ORF auch bisher nicht gegeben hat.
Ostermayer Josef (SPÖ)
Das heißt im Wesentlichen, dass die Dinge, die der ORF jetzt
schon macht, ja auch weiter tun darf. Ausgenommen auf den
Online-Seiten dürfen keine kommerziellen Aktivitäten gesetzt
werden.
Löw Raimund (ORF)
Die Werbung im ORF ist nach EU-Recht kein Problem, da die
Einnahmen helfen den öffentlichen Auftrag zu erfüllen und die
Gebühren niedrig zu halten. Ostermayer hofft, dass der
österreichische Nationalrat bis Ende des Jahres ein neues
ORF-Gesetz verabschieden kann. Voraussetzung dafür: Nach der
Einigung mit der EU-Kommission auch eine Übereinkunft mit dem
Koalitionspartner ÖVP.
Ostermayer Josef (SPÖ)
Ich hoffe, dass der Koalitionspartner mit der Einigung, die mit
der Kommission getroffen werden konnte, auch mitgeht.
Löw Raimund (ORF)
Aus Brüsseler Sicht leisten die öffentlich-rechtlichen Medien
einen wichtigen Beitrag demokratische und kulturelle Bedürfnisse
zu befriedigen, wie es wörtlich heißt. Die Kontrollen auf EU-Ebene
sind zuletzt strenger geworden. Auch Frankreich, das ein
werbefreies öffentlich-rechtliches Fernsehen anstrebt, wird sich
einer neuerlichen Untersuchung unterwerfen müssen.


 

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