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Historiker und Journalist |
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Redaktionsgemnis in den USA unter Beschuss, AJ, 16.2.2005Weil zwei Journalisten sich weigern vor Gericht Gespraechspartner zu nennen, denen sie Vertraulichkeit versprochen hatten, koennten sie in Gefaengnis kommen. Und zwar bis zu 18 Monate lang. Das hat trotz heftiger Proteste der Medien jetzt auch ein Berufungsgericht in Washington bestaetigt. Es geht um eine hochsensible Affaire von Geheimnisverrat und den Verdacht, dass hoechste Stellen im Weissen Haus ein CIA-Agentin enttarnt haben koennten, um sich an ihrem Mann zu raechen. Der wiederum war als ehemaliger amerikanischer Botschafter mit scharfer Kritik an der Irakpolitik des Praesidenten hervorgetreten. Ein Sonderstaatsanwalt untersucht seit Monaten die Affaire. Die prominente New York Times Reporterin Judith Miller und Time-Magazine Matthew Cooper haben recherchiert und das Gericht glaubt, ihre Informationen koennten helfen, die undichte Stelle im Weissen Haus zu finden. Gilt das Redaktionsgeheimnis auch, wenn damit moeglicherweise ein Verbrechen gedeckt wird.? In dieser Frage hat das Berufungsgericht jetzt eindeutig gegen die Medien entschieden. Die New York Times sieht damit ein Fundament der Pressefreiheit gefaehrdet, denn wenn Journalisten ihren Informanten nicht mehr Vertraulichkeit zusichern koennen, dann wird der Presse kaum jemand mehr Informationen ueber Misstaende in Staat und Wirtschaft zuspielen. Eine fuer die Demokratie wesentliche Kontrollfunktion der Medien sei in Frage gestellt. Die betroffenen Journalisten wollen mit ihrem Fall bis zum Hoechstgericht gehen.
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