Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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Reformvertrag im Finale, MoJ, 24.8.2009


Kommende Woche tritt der deutsche Bundestag zu einer ungewöhnlichen Sondersitzung während des Sommers zusammen, um neue Begleitgesetze für die Umsetzung des EU-Reformvertrages in Deutschland zu beschließen. Die Korrektur ist notwendig, weil das deutsche Bundesverfassungsgericht die erste Version dieses Gesetzwerkes für ungenügend befunden hat. Der Reformvertrag selbst ist nach dem Urteil der obersten Richter mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit der Verabschiedung neuer Begleitgesetze in Deutschland geht die Ratifizierung des EU-Reformvertrages in die wohl letzte entscheidende Runde. Nur vier Mitgliedsstaaten: Deutschland, Tschechien, Polen und Irland haben den Ratifizierungsprozess bisher noch nicht abgeschlossen. Außer in Irland, das den Vertrag in einer ersten Volksabstimmung abgelehnt hat, haben überall die nationalen Parlamente ihre Zustimmung gegeben. Aber Polens EU-skeptischer Präsident Kazcynski zögert trotz des Ja der polnischen Abgeordneten mit seiner Unterschrift. Ähnlich verhält sich in Prag Präsident Vaclav Klaus, obwohl nach langen Verhandlungen beide Häuser des tschechischen Parlaments ihre Zustimmung gegeben haben und sich auch das Verfassungsgericht positiv geäußert hat. Klaus, der die EU mit der ehemaligen Sowjetunion vergleicht, sagt, er möchte seine Unterschrift als allerletzter in Europa unter das Dokument setzen. Allerdings wollen einige konservative tschechische Senatoren das Höchstgericht ein zweites Mal anrufen. Ob das zu einer weiteren Verzögerung führen kann, ist nicht ganz klar. Die entscheidende politische Hürde für die Reform der EU wird diesen Herbst jedoch die zweite Volksabstimmung in Irland am 2.Oktober sein. Bei mehreren Gipfeln haben die Staats-und Regierungschefs Irland feierliche Zusicherungen gegeben, um demagogische Unterstellungen während des Wahlkampfes zu erschweren. Weder die irische Neutralität, noch das Abtreibungsverbot oder die irischen Steuergesetze wären durch den Vertrag in Frage gestellt. Meinungsumfragen sehen seither einen deutlichen Vorsprung der Befürworter. In der Wirtschaftskrise wollen sich viele Iren nicht an den Rand der EU drängen lassen. Bei den Europawahlen haben EU-Skeptiker schlecht abgeschnitten. Aber die Regierung in Dublin ist unpopulär und auch vor dem letzten Referendum haben die Meinungsforscher lange an einen Sieg des Ja geglaubt. In Brüssel will niemand Entwarnung geben, bis die irischen Stimmen ausgezählt sind. Die Korrektur der deutschen Begleitgesetze, durch die der Bundestag in der Europapolitik der Bundesrepublik ein stärkeres Gewicht bekommen soll, erscheint demgegenüber als kleineres Problem. Schließlich haben die Karlsruher Richter den Vertrag selbst ja als verfassungsgemäß befinden. Eine Blockade der EU von deutscher Seite hatte man trotz mancher überraschend kritischer Passagen im Begründungstext des Karlsruher Verfassungsgerichts nie wirklich befürchtet. Immerhin: wenn auch der deutsche Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter das Dokument gesetzt hat, wird es ein Argument weniger für die Kollegen in Prag und Warschau geben, warum nicht auch sie die Entscheidung ihrer Parlamente rechtskräftig machen.

 

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