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Reformvertrag im Finale, MoJ,
24.8.2009
Kommende Woche tritt der deutsche Bundestag zu einer ungewöhnlichen
Sondersitzung während des Sommers zusammen, um neue Begleitgesetze
für die Umsetzung des EU-Reformvertrages in Deutschland zu beschließen.
Die Korrektur ist notwendig, weil das deutsche Bundesverfassungsgericht
die erste Version dieses Gesetzwerkes für ungenügend befunden
hat. Der Reformvertrag selbst ist nach dem Urteil der obersten Richter
mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit der Verabschiedung neuer Begleitgesetze
in Deutschland geht die Ratifizierung des EU-Reformvertrages in die wohl
letzte entscheidende Runde. Nur vier Mitgliedsstaaten: Deutschland, Tschechien,
Polen und Irland haben den Ratifizierungsprozess bisher noch nicht abgeschlossen.
Außer in Irland, das den Vertrag in einer ersten Volksabstimmung
abgelehnt hat, haben überall die nationalen Parlamente ihre Zustimmung
gegeben. Aber Polens EU-skeptischer Präsident Kazcynski zögert
trotz des Ja der polnischen Abgeordneten mit seiner Unterschrift. Ähnlich
verhält sich in Prag Präsident Vaclav Klaus, obwohl nach langen
Verhandlungen beide Häuser des tschechischen Parlaments ihre Zustimmung
gegeben haben und sich auch das Verfassungsgericht positiv geäußert
hat. Klaus, der die EU mit der ehemaligen Sowjetunion vergleicht, sagt,
er möchte seine Unterschrift als allerletzter in Europa unter das
Dokument setzen. Allerdings wollen einige konservative tschechische Senatoren
das Höchstgericht ein zweites Mal anrufen. Ob das zu einer weiteren
Verzögerung führen kann, ist nicht ganz klar. Die entscheidende
politische Hürde für die Reform der EU wird diesen Herbst jedoch
die zweite Volksabstimmung in Irland am 2.Oktober sein. Bei mehreren Gipfeln
haben die Staats-und Regierungschefs Irland feierliche Zusicherungen gegeben,
um demagogische Unterstellungen während des Wahlkampfes zu erschweren.
Weder die irische Neutralität, noch das Abtreibungsverbot oder die
irischen Steuergesetze wären durch den Vertrag in Frage gestellt.
Meinungsumfragen sehen seither einen deutlichen Vorsprung der Befürworter.
In der Wirtschaftskrise wollen sich viele Iren nicht an den Rand der EU
drängen lassen. Bei den Europawahlen haben EU-Skeptiker schlecht
abgeschnitten. Aber die Regierung in Dublin ist unpopulär und auch
vor dem letzten Referendum haben die Meinungsforscher lange an einen Sieg
des Ja geglaubt. In Brüssel will niemand Entwarnung geben, bis die
irischen Stimmen ausgezählt sind. Die Korrektur der deutschen Begleitgesetze,
durch die der Bundestag in der Europapolitik der Bundesrepublik ein stärkeres
Gewicht bekommen soll, erscheint demgegenüber als kleineres Problem.
Schließlich haben die Karlsruher Richter den Vertrag selbst ja als
verfassungsgemäß befinden. Eine Blockade der EU von deutscher
Seite hatte man trotz mancher überraschend kritischer Passagen im
Begründungstext des Karlsruher Verfassungsgerichts nie wirklich befürchtet.
Immerhin: wenn auch der deutsche Bundespräsident Horst Köhler
seine Unterschrift unter das Dokument gesetzt hat, wird es ein Argument
weniger für die Kollegen in Prag und Warschau geben, warum nicht
auch sie die Entscheidung ihrer Parlamente rechtskräftig machen.
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