Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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Reportern droht Gefaengnis, MiJ, 28.6.2005

Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei prominente amerikanische Journalisten demnaechst eine lange Haftstrafe antreten muessen, weil sie ihren Job tun, ist schlagartig grosser geworden, nachdem das Hoechstgericht sich gestern geweigert hat, den Fall neu aufzurollen.
Judith Miller schreibt fuer die angesehene New York Times, Matthew Cooper fuer das Time Magazine. Beide weigern sich vor Gericht die Namen von Informanten ueber einen Skandal im Umkreis des Weissen Hauses zu nennen, denen sie Vertraulichkeit versprochen haben. Der Anlass fuer den Fall der jetzt so viel Staub aufwirbelt, liegt mehr als ein Jahr zurueck. Damals hat ein konservativer Publizist von irgend jemand im Weissen Haus den Namen einer Geheimagentin des CIA zugesteckt bekommen, die mit einem prominenten Kritiker des Irakkrieges, dem ehemaligen Botschafter Joseph Wilson verheiratet ist. Offensichtlich eine Racheaktionen fuer die Bush-kritischen Aeusserungen des Botschafters. Aber eine Geheimagentin zu enttarnen, das ist ein Verbrechen, und seither laeuft ein Strafverfahren.
Die beiden Reporter von Time Magazine und New York Times haben mit der Sache selbst nichts zu tun, aber sie haben recherchiert. Und der Richter verlangt, dass sie als Zeugen aussagen, mit wem sie zu dem Thema gesprochen haben. Judith Miller und Matthew Cooper weigern sich unter Berufung auf die versprochene Vertraulichkeit. Bleiben sie bei ihrer Haltung, zu der sie auch ihre Chefs von New York Times und Time Magazine ermutigen, dann wird sie der Richter demnaechst ins Gefaengnis schicken, bis zu 18 Monate. Rechtlich sind ihre Moeglichkeiten mit dem Nein des Hoechstgerichtes erschoepft.
Nein, ich haette nie gedacht, dass ein Versprechen auf Vertraulichkeit meine eigene Freiheit gefaehrden wird, sorgt sich die betroffene New York Times Journalistin Judith Miller.
Das Besondere in ihrem Fall: sie hat nie eine Zeile ueber den Fall Valerie Plame geschrieben.
Fuer die Gerichte macht es keinen Unterschied, ob ich etwas weiss oder ueber etwas schreibe, wundert sich Miller
Der Sonderstaatsanwalt interessiert sich einzig und allein dafuer, was ich weiss oder was ich wissen koennte. Und das klingt doch ziemlich nach George Orwell.
Die Gerichte argumentieren, bei einem Strafverfahren koennen auch Journalisten gezwungen werden als Zeugen auszusagen, wenn sie moeglicherweise ueber relevante Informationen verfuegen. Journalistenverbaende und Medien verweisen dagegen auf die grosse Bedeutung des Informantenschutzes, wenn die Presse ihre Kontrollfunktion in der Demokratie ausueben soll.
Es geht nicht um nicht oder um meinen Kollegen Matt, sagt Judith Miller,
es geht darum, was fuer Nachrichten die Leute bekommen und ob es heute einen Deep Throat geben koennte.
Deep Throat, das war der beruehmte geheime Informant aus dem FBI, der zur Aufdeckung des Watergateskandals gefuehrt hat und sich erst vor wenigen Tagen selbst geoutet hat.
Ohne die absolute Garantie, dass er unerkannt bleibt, haette er wohl kaum ausgepackt.
Eine Argumentation, die von den Gerichten nun auch in letzter Instanz verworfen wurde. Zwar ist die Pressefreiheit ein heiliges Gut, Redaktionsgeheimnis kennt das amerikanische Gesetz trotzdem keines und dabei bleibt es.



 

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