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Historiker und Journalist |
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Steuerklagen gegen Österreich, 8.10.2009Die Amtszeit der Europäische Kommission endet am 1.November, bis zu diesem Zeitpunkt sind die Kommissare bemüht, möglichst viele Einzelentscheidungen zu treffen. Österreich bekommt mehrere Vertragsverletzungsverfahren aufgebrummt, weil heimische Mehrwertsteuerregeln EU-Recht widersprechen. Wer in Österreich ein Auto kauft, zahlt eine Zulassungssteuer, gleichzeitig aber auch noch Mehrwertsteuer auf diese KfZ-Zulassungsabgabe. Eine derartige doppelte Besteuerung ist nicht zulässig. Auch Ausnahmeregeln für Museen, Theater und Tiergärten und Pferdewetten sind regelwidrig, befindet die Kommission. Eingestellt wird dagegen ein Verfahren gegen Österreich im Zusammenhang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz. Österreich hat seine Gesetzeslage den europäischen Vorgaben angepasst. Personen, die gekündigt wurden, nur weil sie einer unliebsamen Volksgruppe angehören, können jetzt Entschädigung verlangen, wie das vom EU-Recht verlangt wird.
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