Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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  "Falter" - Artikel
   

Beispiel Pinochet, 16.8.2000


Noch vor wenigen Jahren kamen die paar Schritte von der "Moneda", dem Präsidentenpalast in Santiago, zum Generalstabschef der Streitkräfte einer Zeitreise gleich : "Mi General", verneigten sich in den düsteren Korridoren des Verteidigungsministeriums ehrerbietig Offiziere und Mannschaft vor den zahlreichen Porträts Augusto Pinochets. Während in der "Moneda" die Nachkommen der Inhaftierten und Vertriebenen von 1973 residierten, herrschte in der Armee ungebrochener Faschismus. Auch Jahre nach Ende der Diktatur blieben Putsch und Militärregime im Selbstbewußtsein der chilenischen Uniformierten eine patriotische Heldentat um Armee und Vaterland vor dem Untergang in Chaos und Kommunismus zu retten. Francisco Franco als spanischer Generalstabschef unter Adolfo Suarez oder Salazar als mächtiger portugiesischer Armeechef unter Mario Soares: absurd erscheinende Konstruktionen, die in Chile jedoch viele Jahre Wirklichkeit waren.
Der kühne Initiative des Madrider Untersuchungsrichters Baltasar Garzon und die Reife der Institutionen der jungen chilenischen Demokratie haben dieser gefährlichen Konstellation jetzt endgültig ein Ende bereitet. Denn ohne den internationalen Haftbefehl Garzons, der Pinochet 503 Tage britischen Hausarrest bescherte, wäre die selbstgewährte chilenische Amnestie für die Exponenten der Diktatur nie in Frage gestellt worden. Und ohne die Festigkeit der Obersten Richter bei ihrer historischen 14: 6 - Entscheidung am 8.August hätte die chilenische Gesellschaft nie die Chance bekommen, die Verbrechen der 70er- und 80er-Jahre selbst aufzurollen. Im Nachhinein erweist sich die furchtsame Entscheidung der britischen Regierung vom vergangenen Frühjahr, den chilenischen Ex-Diktator ausreisen zu lassen, als höchst sinnvoll: erst ab dem Augenblick, als das Schicksal Pinochets wieder eine ausschließlich chilenische Angelegenheit war, konnte die Justiz in Santiago aktiv werden.
Höchstrichter Juan Guzman stützte sich in seinem 102 Seiten langen Gutachten auf eine Lücke des Amnestiegesetzes aus den letzten Jahren der Diktatur. Dort wird die Verfolgung von Mord und Folter der Jahre 1973 - 1978 zwar ausgeschlossen, nicht erfaßt sind jedoch die Verbrechen an den spurlos Verschwundenen der Diktatur. Die Weigerung der Streitkräfte, die Angehörigen über das Schicksal von 1 198 einstigen Regimegegner zu informieren und die Leichen der Toten freizugeben, stellt nach Erkenntnis des chilenischen Höchstgerichts einen bis zum heutigen Tag fortwirkenden Tatbestand dar, der weit über die im Amnestiegesetz festgelegte zeitliche Begrenzung aktuell ist. 157 Klagen von Hinterbliebenenorganisationen gegen eine direkt unter dem Befehl Pinochets stehende Killereinheit mit dem Namen "Karavanne des Todes" brachte so die entscheidende Wende. Was den lateinamerikanischen Militärs der 70erjahre als brillante Idee zur Verwischung aller Beweise erschienen sein mag, nämlich potentielle Gegner einfach spurlos zum Verschwinden zu bringen, wird dem alternden Diktator heute zum Verhängnis, triumphiert der Rechtsexperte Ariel Dorfman von der amerikanischen Duke-Universität: "General Pinochet ist in den Schlingen seiner eigenen Perversion gefangen."
Durchgestanden ist das Thema Vergangenheitsbewältigung in Chile deshalb noch lange nicht: zwar steht mit Ricardo Lagos inzwischen wieder ein Sozialist an der Spitze der Republik und vor der "Moneda" hat die Regierung Salvador Allende ein Denkmal errichten lassen. Aber Pinochet ist für einen nicht unwesentlichen Teil der chilenischen Gesellschaft nach wie vor ein Held: als das Höchstgerichtsurteil bekannt wurde, pilgerten die höchsten Militärs demonstrativ in das Santiagoer Nobelviertel La Dehase, um dem 88-Jährigen ihre Reverenz zu erweisen. Hunderte jubelten an jenem Abend dem Mann zu, der nach wie vor für viel konservative Chilenen eine wichtige Symbolfigur ist. Ob es angesichts des hohen Alters des Caudillos je wirklich zu einem Prozeß kommen wird, ist nicht sicher.
Trotzdem kann man Lateinamerika einen durch die fortschreitende Internationalisierung der Justiz ausgelösten neuen Aufklärungsschub nur wünschen. Nicht weil von Vergangenheitsbewältigung Wunder zu erwarten sind: diese Illusion ist gerade angesichts der Erfahrungen in unseren Breitengraden nicht angebracht. Wie leicht alte Dämonen auch Jahrzehnte später wieder ihr Haupt erheben, zeigt sich dieser Tage im täglichen Wahnsinn des rechtsradikalen Skinhead-Terrors in den Strassen Deutschlands. Aber rassistische motivierte Überfälle gibt es seit Jahren. Die politische Klasse Deutschlands mag viel zu spät reagieren und sie zeigt nach wie vor ein Bild der Hilflosigkeit: gegen die Verlockung, aus diesem rechtsradikalen Potential politisches Kapital zu schlagen, ist sie jedoch ganz offensichtlich immun. Der Grundkonsens, mit dem alle maßgebenden deutschen Parteien einen "Anti-Überfremdungsreflex" nach heimischem Vorbild verwerfen, kann auch damit erklärt werden, daß niemand der deutschen Gesellschaft den Blick in die Fratze der dunklen Seiten der eigenen Vergangenheit erspart hat. Was ja einen deutlichen Unterschied etwa zur österreichischen Tradition darstellt.
So gesehen beinhaltet ein Gerichtsverfahren gegen Augusto Pinochet in Santiago eine Chance nicht nur für Chile: war das Thema Menschenrechte in den gespaltenen Gesellschaften Lateinamerikas bisher nur bei den politischen Erben der Opfer ein akzeptierter Wert, so könnte sich das nach einem Spruch einer inzwischen von Allen akzeptierten Justiz ändern. Bei aller Solidarität mit Pinochet stellen auch die chilenischen Militärs die Autorität der Richter nicht mehr in Frage. Von den Müttern des Plazas de Mayo in Buenos Aires bis zu den Opferverbänden Uruguays wird ein solches Fanal auch in die anderen einst von Militärdiktaturen gepeinigten Staaten getragen werden. Der Konsens der Verdrängung, der - nicht unähnlich dem Europa der Nachkriegszeit - bisher in Lateinamerika dominiert hat, ist auf dem Rückzug.

 

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