Raimund Löw

Historiker und Journalist

 

 

 

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  "Falter" - Artikel
   

Gerichtsbarkeit, 27.6.2001


Nicht mehr ob, sondern wann Slobodan Milosevic seine Zelle in Den Haag bezieht, ist die Frage. Zehn Monate nach dem Sturz des Mannes, der wie kein anderer für die vergangenen zehn Jahre von Krieg und Vertreibung auf dem Balkan steht, ist die Auslieferung des prominentesten U-Häftlings in Belgrad beschlossene Sache. Hat die jugoslawische Führung sich einmal zur Überstellung Milosevics nach Den Haag durchgerungen, dann werden wohl bald auch die bosnisch-serbischen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic und Ratko Mladic folgen. Noch wird der auf Beschluß des UNO-Sicherheitsrates installierte Gerichtshof von der nationalistischen Öffentlichkeit aller ehemaligen Kriegsparteien heftigst abgelehnt. Aber die postnationalistischen Regierungen sowohl in Zagreb als auch in Belgrad halten an ihrem Kurs der Zusammenarbeit mit Chefanklägerin Carla del Ponte unbeirrbar fest. Fast scheint es so, als ob das Haager Tribunal die Chance hätte zu einem der Fundamente einer demokratischen Neuordnung auf dem Balkan zu werden, ganz so wie das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal der Ausgangspunkt für das neue Europa nach dem Zweiten Weltkrieg wurde.
Weniger gut als die Den Haager Balkanermittler kommt in der internationalen Presse dieser Tage dagegen der scharfzüngige britisch-amerikanische Publizist Christopher Hitchens mit seiner Forderung nach einem Kriegsverbrechertribunal für Henry Kissinger davon. Zu wenig Aktenrecherche, keine neuen Beweise und ganz allgemein ungezügelte politische Polemik werfen die Rezensenten dem Autor der in der laufenden Nummer der deutschen Ausgabe von "Lettre International" erscheinenden Anklageschrift "Die Akte Henry Kissinger" vor. Hitchens stützt sich auf die bahnbrechenden internationalen Ermittlungen gegen Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet als Beweis dafür, daß "Verbrechen, die im Namen der Staatsraison verübt werden" nicht mehr sakrosankt sind. Von der düsteren Rolle Kissingers bei der opferreichen jahrelangen Verzögerung der Vietnam-Friedensverhandlungen in Paris über die völkerrechtswidrige Invasion Kambodschas bis zu seiner angeblichen persönlichen Verantwortung für den Mord am chilenischen Generalstabschef Rene Schneider vor dem Pinochet-Putsch geht das Sündenregister, das der Autor dem langjährigen Sicherheitsberater und US-Außenminister vorhält.
Kissinger selbst ist nach dieser Darstellung durch die Entscheidung der amerikanischen Regierung vor zwei Jahren bislang geheime US-Dokumente zum Pinochet-Putsch den Gerichten zu übergeben in höchste Unruhe versetzt worden. Nicht ohne Grund: denn genau diese Dokumente haben Anfang Juni dieses Jahres den mit der Causa Pinochet befaßten chilenischen Richter Juan Guzman Tapis veranlaßt, eine Einvernahme des amerikanischen Alt-Stars zu verlangen. Insbesonders begehrt der chilenische Richter von Kissinger Auskunft über das Schicksal des im Stadion von Santiago erschossenen amerikanischen Journalisten Charles Horman, dessen Schicksal Costa Gavras zu seinem Film "Missing" angeregt hat.
Etwa zur gleichen Zeit versuchte auch der französische Untersuchungsrichter Roger Le Loire eine Aussage Kissingers zum Tod von fünf Franzosen in Chile 1973 zu erzwingen. Die Kriminalpolizisten mußten das Pariser Hotel, in dem sich der verstörte Ex-Außenminister aufhielt, erwartungsgemäß wieder unverrichteter Dinge verlassen: Richter Le Loire wurde auf den Amtweg via Washington verwiesen.
Einem Kriegsverbrechertribunal, wie sich das der ungestüme Polemiker Christopher Hitchens vorstellt, ist der langjährige Architekt der amerikanischen Außenpolitik damit noch lange nicht nahe. Aber daß sich nur Feinde des Westens, vornehmlich geschlagene oder gestürzte Diktatoren aus der Dritten Welt, vor Gericht für politische Verbrechen zu verantworten haben, das leuchtet immer mehr Richtern offenbar viel weniger ein, als manchen Hitchens-kritischen Rezensenten.
Eine unangenehme Erfahrung mit dem wachsenden internationalenv Rechtsbewußtsein muß derzeit auch Israels Ariel Sharon machen. Trotz massiven politischen Drucks aus Jerusalem lief am 17.Juni unter dem Titel "Der Angeklagte" in der BBC eine Dokumentation über die Verantwortung des israelischen Ministerpräsidenten für das Massaker in den libanesischen Palästinenserlagern von Sabra und Schatila, die zum Schluß kommt, eine Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei angebracht. Wie Hitchens im Fall Kissinger hat auch die BBC gegen Sharon nichts wirklich Neues vorgebracht. Daß der damalige Verteidigungsminister die moralische Verantwortung für die Ermordung von 800 Palästinenser durch christliche libanesische Milizionäre trägt, die von der israelischen Armee in die Lager gelassen wurden, das hat bereits wenig später eine Untersuchungskommission des israelischen Höchstrichters Itzhak Kahane festgestellt. Aber inzwischen hat sich die internationale Rechtssprechung weiterentwickelt, nicht zuletzt unter dem Eindruck des Balkankrieges und des Internationalen Tribunals von Den Haag. Tatsächlich folgte der umstrittenen BBC-Sendung der unvermeidliche juristische Schritt auf dem Fuß: im Namen von 23 Überlebenden von Sabra und Schatila ließ der libanesische Anwalt Chibli Mallat in Brüssel Anzeige gegen Ariel Sharon erstatten. Die Anzeige bezieht sich auf ein belgisches Gesetz aus dem Jahr 1993, das die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unabhängig vom Ort des Verbrechens oder der Nationalität der Verdächtigten ermöglicht. Erst kurz zuvor waren auf Grundlage genau dieses Gesetzes zwei katholische Nonnen aus Ruanda wegen Beihilfe am Völkermord an den Tutsis verurteilt worden.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden damit nicht mehr ausschließlich von Internationalen Spezialgerichten geahndet, sondern auch von nationalen Richtern, bemerkt dazu die israelische Tageszeitung "Ha'aretz". Um gleich darauf auf das damit verbundene Dilemma hinzuweisen: "Der jüdische Staat ist nach dem größten aller Verbrechen gegen die Menschheit entstanden und hat als solcher ein besonderes Interesse an einer umfassenden Rechtsprechung. Aber andererseits muß Israel auch seine gewählte Führung zu verteidigen."
Internationale Richter können kein Ersatz für die politische Bewältigung staatlicher Verbrechen sein, ob sie unter den Bedingungen der Diktatur oder in Demokratie begangenen wurden. Hilfreich sind sie allemal, und sei es auch nur als ferne Drohung.

 

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