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Gerichtsbarkeit,
27.6.2001
Nicht mehr ob, sondern wann Slobodan Milosevic seine Zelle in Den Haag
bezieht, ist die Frage. Zehn Monate nach dem Sturz des Mannes, der wie
kein anderer für die vergangenen zehn Jahre von Krieg und Vertreibung
auf dem Balkan steht, ist die Auslieferung des prominentesten U-Häftlings
in Belgrad beschlossene Sache. Hat die jugoslawische Führung sich
einmal zur Überstellung Milosevics nach Den Haag durchgerungen, dann
werden wohl bald auch die bosnisch-serbischen Kriegsverbrecher Radovan
Karadzic und Ratko Mladic folgen. Noch wird der auf Beschluß des
UNO-Sicherheitsrates installierte Gerichtshof von der nationalistischen
Öffentlichkeit aller ehemaligen Kriegsparteien heftigst abgelehnt.
Aber die postnationalistischen Regierungen sowohl in Zagreb als auch in
Belgrad halten an ihrem Kurs der Zusammenarbeit mit Chefanklägerin
Carla del Ponte unbeirrbar fest. Fast scheint es so, als ob das Haager
Tribunal die Chance hätte zu einem der Fundamente einer demokratischen
Neuordnung auf dem Balkan zu werden, ganz so wie das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal
der Ausgangspunkt für das neue Europa nach dem Zweiten Weltkrieg
wurde.
Weniger gut als die Den Haager Balkanermittler kommt in der internationalen
Presse dieser Tage dagegen der scharfzüngige britisch-amerikanische
Publizist Christopher Hitchens mit seiner Forderung nach einem Kriegsverbrechertribunal
für Henry Kissinger davon. Zu wenig Aktenrecherche, keine neuen Beweise
und ganz allgemein ungezügelte politische Polemik werfen die Rezensenten
dem Autor der in der laufenden Nummer der deutschen Ausgabe von "Lettre
International" erscheinenden Anklageschrift "Die Akte Henry
Kissinger" vor. Hitchens stützt sich auf die bahnbrechenden
internationalen Ermittlungen gegen Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet
als Beweis dafür, daß "Verbrechen, die im Namen der Staatsraison
verübt werden" nicht mehr sakrosankt sind. Von der düsteren
Rolle Kissingers bei der opferreichen jahrelangen Verzögerung der
Vietnam-Friedensverhandlungen in Paris über die völkerrechtswidrige
Invasion Kambodschas bis zu seiner angeblichen persönlichen Verantwortung
für den Mord am chilenischen Generalstabschef Rene Schneider vor
dem Pinochet-Putsch geht das Sündenregister, das der Autor dem langjährigen
Sicherheitsberater und US-Außenminister vorhält.
Kissinger selbst ist nach dieser Darstellung durch die Entscheidung der
amerikanischen Regierung vor zwei Jahren bislang geheime US-Dokumente
zum Pinochet-Putsch den Gerichten zu übergeben in höchste Unruhe
versetzt worden. Nicht ohne Grund: denn genau diese Dokumente haben Anfang
Juni dieses Jahres den mit der Causa Pinochet befaßten chilenischen
Richter Juan Guzman Tapis veranlaßt, eine Einvernahme des amerikanischen
Alt-Stars zu verlangen. Insbesonders begehrt der chilenische Richter von
Kissinger Auskunft über das Schicksal des im Stadion von Santiago
erschossenen amerikanischen Journalisten Charles Horman, dessen Schicksal
Costa Gavras zu seinem Film "Missing" angeregt hat.
Etwa zur gleichen Zeit versuchte auch der französische Untersuchungsrichter
Roger Le Loire eine Aussage Kissingers zum Tod von fünf Franzosen
in Chile 1973 zu erzwingen. Die Kriminalpolizisten mußten das Pariser
Hotel, in dem sich der verstörte Ex-Außenminister aufhielt,
erwartungsgemäß wieder unverrichteter Dinge verlassen: Richter
Le Loire wurde auf den Amtweg via Washington verwiesen.
Einem Kriegsverbrechertribunal, wie sich das der ungestüme Polemiker
Christopher Hitchens vorstellt, ist der langjährige Architekt der
amerikanischen Außenpolitik damit noch lange nicht nahe. Aber daß
sich nur Feinde des Westens, vornehmlich geschlagene oder gestürzte
Diktatoren aus der Dritten Welt, vor Gericht für politische Verbrechen
zu verantworten haben, das leuchtet immer mehr Richtern offenbar viel
weniger ein, als manchen Hitchens-kritischen Rezensenten.
Eine unangenehme Erfahrung mit dem wachsenden internationalenv Rechtsbewußtsein
muß derzeit auch Israels Ariel Sharon machen. Trotz massiven politischen
Drucks aus Jerusalem lief am 17.Juni unter dem Titel "Der Angeklagte"
in der BBC eine Dokumentation über die Verantwortung des israelischen
Ministerpräsidenten für das Massaker in den libanesischen Palästinenserlagern
von Sabra und Schatila, die zum Schluß kommt, eine Anklage wegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei angebracht. Wie Hitchens im Fall
Kissinger hat auch die BBC gegen Sharon nichts wirklich Neues vorgebracht.
Daß der damalige Verteidigungsminister die moralische Verantwortung
für die Ermordung von 800 Palästinenser durch christliche libanesische
Milizionäre trägt, die von der israelischen Armee in die Lager
gelassen wurden, das hat bereits wenig später eine Untersuchungskommission
des israelischen Höchstrichters Itzhak Kahane festgestellt. Aber
inzwischen hat sich die internationale Rechtssprechung weiterentwickelt,
nicht zuletzt unter dem Eindruck des Balkankrieges und des Internationalen
Tribunals von Den Haag. Tatsächlich folgte der umstrittenen BBC-Sendung
der unvermeidliche juristische Schritt auf dem Fuß: im Namen von
23 Überlebenden von Sabra und Schatila ließ der libanesische
Anwalt Chibli Mallat in Brüssel Anzeige gegen Ariel Sharon erstatten.
Die Anzeige bezieht sich auf ein belgisches Gesetz aus dem Jahr 1993,
das die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
unabhängig vom Ort des Verbrechens oder der Nationalität der
Verdächtigten ermöglicht. Erst kurz zuvor waren auf Grundlage
genau dieses Gesetzes zwei katholische Nonnen aus Ruanda wegen Beihilfe
am Völkermord an den Tutsis verurteilt worden.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden damit nicht mehr ausschließlich
von Internationalen Spezialgerichten geahndet, sondern auch von nationalen
Richtern, bemerkt dazu die israelische Tageszeitung "Ha'aretz".
Um gleich darauf auf das damit verbundene Dilemma hinzuweisen: "Der
jüdische Staat ist nach dem größten aller Verbrechen gegen
die Menschheit entstanden und hat als solcher ein besonderes Interesse
an einer umfassenden Rechtsprechung. Aber andererseits muß Israel
auch seine gewählte Führung zu verteidigen."
Internationale Richter können kein Ersatz für die politische
Bewältigung staatlicher Verbrechen sein, ob sie unter den Bedingungen
der Diktatur oder in Demokratie begangenen wurden. Hilfreich sind sie
allemal, und sei es auch nur als ferne Drohung.
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